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Anonym aktualisiert.
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19. Juli 2015 um 21:45 Uhr #17589
Anonym
InaktivHallo Ich habe mir Anfang April die [b]Nivona CafeRomatica 646 [/b]gekauft. Bereits [b]nach 3 Wochen[/b] kam die erste Aufforderung, die Maschine mit dem [b]Reinigungsprogramm [/b]zu reinigen.
Anfang Juni bekam ich die[b][u] letzte [/u][/b]Aufforderung.
Seitdem ist das Reinigungssymbol nicht mehr im Display erschienen, obwohl sich an unserem Kaffeeverbrauch nichts geändert hat.
Ist das normal oder sollte ich die Maschine mal zur Kontrolle bringen (what) (what) (what)
Für Eure Hilfe im Voraus besten Dank.
Andreas
Passende Ersatzteile im BohnExpert-Shop20. Juli 2015 um 7:18 Uhr #70363Anonym
InaktivHi clanhermann,
es wäre normal, daß bei einer neuen Kaffeemaschine zu Beginn der Kaffeekonsum gesteigert ist, ohne daß es einem so vorkommt.
Die Reinigungsanzeige wird von der Software stur nach XXX Bezügen ausgelöst. Ich kenne zwar das Problem, daß sich durch eine def. Steuerung/Software die Reinigungsanzeige nicht mehr zurück setzt, aber der umgekehrte Fall ist mir noch nie vorgekommen.
Deine Zeitangaben sind mir etwas zu ungenau.
Anfang April gekauft… 1. April … 10. April? War die 1. Reinigung Anfang Mai oder Ende April?
Anfang Juni war die letzte Reinigungsaufforderung, ich denke mal das war dann die 2. Reinigung, also etwa 4/5/6 Wochen nach der 1.
Ich würde sagen, Deine Maschine wird sich demnächst melden mit der nächsten Reinigung.
Leider hast Du kein Textdisplay, um die Anzahl der Bezüge zu kontrollieren. Die 1. Reinigung würde ich außen vor lassen, da die Maschine schon ab Werk was auf dem Zähler hätte haben können.
Im Moment ist es in D doch eher sehr warm, was den Kaffeekonsum etwas einschränkt, dazu vielleicht noch 2-3mal mehr Besuch zur Anfangszeit der neuen Maschine und ruckzuck verschiebt sich der Reinigungszyklus um 3 Wochen.
Du kannst ja mal ein Strichliste neben die Maschine legen. Als Anhaltspunkt: bei Jura kommt alle 230 Bezüge die Reinigungsaufforderung.
Wenn Du sie prüfen lassen willst bitte berücksichtigen, daß die Überprüfung kostenpflichtig sein kann, wenn sich herausstellt, daß die Maschine keinen Fehler hat.
2. Sache für den Hinterkopf: wenn Gewährleistung in Anspruch genommen werden soll unbedingt innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf reklamieren.20. Juli 2015 um 17:39 Uhr #69958Anonym
InaktivHallo Zaphod,
danke für Deine Antwort. Ich werde das ganze mal beobachten. Also rein gefühlsmäßig hat sich an unserem Verbrauch nichts geändert.
Werde mich vielleicht nochmal melden.
Gruß
Andreas
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